Allgemeine Geschäftsbedingungen von Content für die Sinne - Jutta Heupel

1. Geltungsbereich 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Jutta Heupel und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Jutta Heupel hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Jutta Heupel und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 

2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung 

2.1. Der Jutta Heupel erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes. 

2.2. Sämtliche Arbeiten von Jutta Heupel, wie insbesondere Texte, Grafiken für Content und Social Media und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe, nicht erreicht sind. 

2.3. Ohne Zustimmung von Jutta Heupel dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig. 

2.4. Die Werke und digitalen Produkte von Jutta Heupel dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. 

2.5. Jutta Heupel räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Jutta Heupel und der Auftraggeber treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars. 

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Jutta Heupel. 

2.7. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Jutta Heupel bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheber zu benennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Urheberbenennung kann Jutta Heupel zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Jutta Heupel unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2.8. Vorschläge, Weisungen und Anregungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass Entgegenstehendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

2.9. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Jutta Heupel nicht berechtigt, in Bezug auf die Texte, Grafiken, oder sonstigen Arbeiten von Jutta Heupel formale Schutzrechte zur Eintragung anzumelden. 

2.10. Jutta Heupel bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z.B. in einer eigenen Internetpräsenz, etc.) zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den Auftraggeber hinzuweisen. 

2.11. Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von Jutta Heupel, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Jutta Heupel bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigter Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung seiner Urheberrechte gegenüber dem verantwortlichen Dritten, insbesondere dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber, durchzusetzen. 

3. Honorare Fälligkeit 

3.1. Soweit zwischen Auftraggeber und Jutta Heupel kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Jutta Heupel Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung. 

3.2. Die Anfertigung von Texten und Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. 

3.3. Beträge bis 1000,00€ sind in Vorkasse zu leisten. Alle Beträge über 1000,00€ hinaus sind als eine im Angebot vereinbarte Summe ebenfalls in Vorkasse zu begleichen. 

3.4. Sämtliche Honorare sind Bruttobeträge und ohne Abzug innerhalb von zwei Wochen ab Fälligkeit.

4. Gewährleistung Haftung 

4.1. Jutta Heupel haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Jutta Heupel auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet. 

4.2. Ansprüche des Auftraggebers gegen Jutta Heupel aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 4.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das digitale Produkt unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Produkt als mangelfrei. 

4.4. Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den Auftraggeber. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt. 

4.5. Mit Ausnahme einer möglichen Auswahl des Verschuldens haftet Jutta Heupel nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die Jutta Heupel an Dritte vergibt. 

4.6. Sofern Jutta Heupel Fremdleistungen auf Veranlassung des Auftraggebers im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor einer Inanspruchnahme Jutta Heupels zunächst, die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen. 

4.7. Jutta Heupel haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Produkts oder Teilen des Produkts sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Formate, die sie dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Jutta Heupel ist nicht verpflichtet, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Recherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese sowie eine Überprüfung der Schutz Rechtslage werden vom Auftraggeber selbst und auf eigene Kosten veranlasst. 

4.8. Jutta Heupel haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Produkts oder von Teilen des Produkts oder der Entwürfe von Textformaten. Jutta Heupel ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

5. Information zur Datenerhebung gem. Art. 13 DSGVO 

Jutta Heupel erhebt Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, Auskunft der bei Jutta Heupel über den Auftraggeber gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der Auftraggeber kann Jutta Heupel dazu unter hej@content-fuer-die-sinne.de oder Via Giacomo Matteotti 140 in Gaggio Montano - Italien erreichen. Dem Auftraggeber steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

6. Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes

Das Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes gilt nicht für die Dienstleistungen der Auftragnehmerin Jutta Heupel. Bei den Dienstleistungen handelt es sich ausschließlich um B2B-Kooperationen. Eine Pflicht zur Widerrufsbelehrung besteht daher nicht. 

7. Erfüllungsort 

Erfüllungsort für beide Parteien ist Gaggio Montano - Italien

8. Schlussbestimmungen 

8.1. Gerichtsstand ist Gaggio Montano - Italien, sofern das Gesetz anders vorgeschrieben ist, ist das Gericht am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten oder, falls dieser Ort nicht bekannt ist, am Aufenthaltsort des Beklagten zuständig. Jutta Heupel ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. 

8.2. Es gilt das Recht des Landes Italien mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. 

8.3. Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.

8.4. Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: 04.03.2024